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VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulaufsicht - Dienstrechtsverletzung durch schulaufsichtliche Notenänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat jedoch ein Amtswalter grundsätzlich kein Recht darauf, daß seine dienstlichen Handlungen durch die Vorgesetzten nicht geändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 46, 239/240; 63, 176/177 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273).Maßgeblicher Grund hierfür ist einmal die verfassungsrechtlich vorgegebene hierarchische Struktur öffentlicher Stellen oder Behörden (BVerwGE 46, 239/241) sowie der Umstand, daß diese ebenso wie der dort tätige Beamte als Diener des ganzen Volkes (vgl. Art. 96 Satz 1 BV) ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit (d. h. nicht privaten oder gar eigenen Belangen) verpflichtet sind.
Mit diesem Vorbringen könnte der Kläger ausnahmsweise u. U. dann durchdringen, wenn durch das Vorgehen des Ministerialkommissärs oder die Begleitumstände seines Handelns bei objektiver Würdigung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers anzunehmen wäre (vgl. BVerwGE 46, 239/241; 63, 176/178 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273/274; vgl. auch BDH, 1. Wehrdienstsenat vom 17.03.1965, NTWehrr 1967, 126).
- BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat jedoch ein Amtswalter grundsätzlich kein Recht darauf, daß seine dienstlichen Handlungen durch die Vorgesetzten nicht geändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 46, 239/240; 63, 176/177 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273).Mit diesem Vorbringen könnte der Kläger ausnahmsweise u. U. dann durchdringen, wenn durch das Vorgehen des Ministerialkommissärs oder die Begleitumstände seines Handelns bei objektiver Würdigung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers anzunehmen wäre (vgl. BVerwGE 46, 239/241; 63, 176/178 und BVerwG vom 09.04.1991, ZBR 1991, 273/274; vgl. auch BDH, 1. Wehrdienstsenat vom 17.03.1965, NTWehrr 1967, 126).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Denn nur dann kommt nach der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. auch § 42 Abs. 2 VwGO) ein gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht (dazu, daß § 19 Abs. 4 GG nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung gewährleistet, daß sich dieser Bestand und sein Inhalt vielmehr nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen richten, vgl. BVerfGE 61, 82/110 und BVerfG vom 29.07.1988, BayVBl 1988, 654).
- BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Die Verletzung einer individuellen Rechtsstellung kann der Kläger schließlich nicht mit Erfolg unter Hinweis auf die Fürsorgepflicht des Beklagten (Art. 86 BayBG) und eine etwaige Selbstbindung der Verwaltung (vgl. dazu allgemein BVerwG vom 01.10.1986, BayVBl 1987, 219/220) geltend machen. - BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88
Verfahrensrechte der "Jedermann-Einwender" im atomrechtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Denn nur dann kommt nach der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. auch § 42 Abs. 2 VwGO) ein gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht (dazu, daß § 19 Abs. 4 GG nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung gewährleistet, daß sich dieser Bestand und sein Inhalt vielmehr nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen richten, vgl. BVerfGE 61, 82/110 und BVerfG vom 29.07.1988, BayVBl 1988, 654). - OVG Berlin, 13.09.1984 - 3 B 60.82
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
Dies schon deshalb nicht, weil dieses Grundrecht für den schulischen Bereich nicht gilt; vielmehr untersteht die pädagogische Freiheit des Schullehrers der in Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 130 Abs. 1 BV statuierten staatlichen Schulhoheit (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, Loseblattkommentar zum GG, Band I, Stand 1990, RdNr. 107 zu Art. 5 und RdNr. 61 zur Art. 7;… Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 3. Aufl. 1985, RdNr. 1 zu Art. 130; vgl. auch VerfGH 20, 191/202 und OVG Berlin vom 13.09.1984, DVBl 1985, 1088).
- VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811
Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur
Ein entsprechendes Recht steht nur dem vom StMUK bestellten Ministerialkommissär zu (zu dessen Abänderungsbefugnis vgl. BayVGH, U.v. 16.10.1991 - 3 B 91.406 - BayVBl 1992, 243).